Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Coronahilfen bis zum 31.12.2021 beschlossen. Dies betrifft sowohl die Überbrückungshilfe III Plus als auch die Neustarthilfe Plus. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Die Überbrückungshilfe III Plus bildet die inzwischen vierte Phase der staatlichen Überbrückungshilfen. Ihre Bedingungen entsprechen im Wesentlichen denjenigen der bisherigen Überbrückungshilfe III.

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