Coronahilfen: Verlängerung bis zum Jahresende beschlossen

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Coronahilfen bis zum 31.12.2021 beschlossen. Dies betrifft sowohl die Überbrückungshilfe III Plus als auch die Neustarthilfe Plus. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Die Überbrückungshilfe III Plus bildet die inzwischen vierte Phase der staatlichen Überbrückungshilfen. Ihre Bedingungen entsprechen im Wesentlichen denjenigen der bisherigen Überbrückungshilfe III.

Überbrückungshilfe III Plus

Nachdem die coronabedingten Schließungen und Beschränkungen für manche Branchen weiter andauern, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.
Neu hinzu gekommen ist die „Restart-Prämie“, die als Alternative zum bisherigen pauschalen Personalkostenzuschuss als erhöhte Förderung beantragt werden kann. Auch die Neustarthilfe wird bis zum 30.September 2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt.

Überbrückungshilfe III

Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin vor immense Herausforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb die Überbrückungshilfen erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Damit werden noch mehr Unternehmen und Selbständige mit Corona-bedingten Umsatzausfällen unterstützt.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html

 

Umsatzsteuer | Befreiung der Sondervorauszahlung 2021

Bund und Länder haben sich auf die Neuauflage einer steuerlichen Erleichterung für jene Unternehmen verständigt, die von den Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wirtschaftlich unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sind. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2021 stellen.

Novemberhilfe: Onlineportal freigeschaltet

Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de kann, sofern Sie im November vom zweiten Lockdown direkt oder indirekt betroffen waren, ab sofort die staatliche Novemberhilfe beantragt werden. Als Soloselbständiger können Sie den Antrag ggf. selbst über ELSTER erfassen, ansonsten sind die Anträge durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zu stellen.

Phase 2: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Corona-Maßnahmen besonders stark betroffen sind, weitere Überbrückungshilfen beantragen. Diese werden ebenso wie die Hilfen der ersten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt – allerdings mit einigen Anpassungen bei der Antragsvoraussetzung.

Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe vorerst angehalten

Das Land NRW hat das Rückmeldeverfahren aufgrund von temporärem Klärungsbedarf zwischen Bund und Land angehalten. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß der Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung bezüglich ihres Finanzierungsengpasses gebeten.

Senkung der Umsatzsteuer

Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die GroKo am 3. Juni 2020 ein Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Darin enthalten ist auch die Anpassung (Senkung) der Umsatzsteuersätze.

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Am 12. Juni hat die Bundesregierung Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Konjunkturpaket – Corona-Folgen bekämpfen

Das Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen wurde am 3. Juni 2020 im Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen.

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