Vorsteuervergütungsverfahren - Was du dazu wissen musst!

Du hast Aufwendungen bzw. Betriebsausgaben die im (EU)-Ausland angefallen sind und fragst dich, wie du die darin ausgewiesene Vorsteuer zurück erhältst? Das Vorsteuervergütungsverfahren könnte deine Lösung sein. 

 

Das Vorsteuervergütungsverfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer zurückerstatten zu lassen. Gerade für Unternehmen, die auch international tätig sind, ist diese eine wesentliche Erleichterung. Aber wie funktioniert das Vorsteuervergütungsverfahren genau? Gibt es hierbei Fristen zu beachten?

In diesem Blogartikel erklären wir dir die wichtigsten Punkte zum Vorsteuervergütungsverfahren.

 

Was ist das Vorsteuervergütungsverfahren? 

Das Vorsteuervergütungsverfahren ist für Unternehmen gedacht, die in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder in bestimmten Drittstaaten keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erzielen, die dort gezahlte Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben zurückzufordern. Das betrifft beispielsweise Reisekosten, Kfz-Kosten, Bewirtungskosten oder andere geschäftliche Aufwendungen, die im Ausland anfallen.

Es gibt zwei Arten des Vorsteuervergütungsverfahrens:

  1. Innerhalb der Europäischen Union: Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Mehrwertsteuer gezahlt haben, können diese über das elektronische Vorsteuervergütungsverfahren zurückfordern.

  2. In Drittländern: In Ländern außerhalb der EU funktioniert die Vorsteuervergütung nur, wenn ein entsprechendes bilaterales Abkommen zwischen dem Land und dem Herkunftsland des Unternehmens besteht.

 

 

Welche Fristen gelten?

Die Fristen sind ein wichtiger Punkt bei der Antragstellung im Vorsteuervergütungsverfahren. Die Regel ist:

  • Der Antrag muss bis spätestens zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden. Für Ausgaben, die im Jahr 2023 im Ausland getätigt wurden, hätte der Antrag auf Vorsteuervergütung bis zum 30. September 2024 gestellt werden müssen.

  • Je nach Land können weitere Besonderheiten hinzukommen. 

 

Wie funktioniert das Vorsteuervergütungsverfahren?

Die Rückforderung der Vorsteuer erfolgt in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Verfahren läuft elektronisch ab. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Vorsteuervergütung muss im Heimatland des Unternehmens über das dortige elektronische Portal eingereicht werden. Die Unterlagen werden dann an die Steuerbehörde des jeweiligen Landes weitergeleitet, in dem die Ausgaben getätigt wurden.

  2. Erforderliche Unterlagen: Dem Antrag sind in der Regel die Originalrechnungen beizufügen, die die gezahlte Mehrwertsteuer belegen. Viele Länder verlangen auch detaillierte Angaben zu den getätigten Ausgaben.

  3. Bearbeitungszeit: Nach Einreichung des Antrags hat die ausländische Behörde bis zu sechs Monate Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. In der Regel dauert es jedoch weniger lang, bis die Entscheidung und ggf. die Erstattung erfolgt.

 

Fazit

Das Vorsteuervergütungsverfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, im Ausland gezahlte Vorsteuer zurückzufordern. Trotz der Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung und standardisierter Abläufe bleibt das Verfahren jedoch kompliziert, insbesondere, wenn Ausgaben in verschiedenen Ländern angefallen sind. 

Unternehmen und Unternehmer, die regelmäßig international tätig sind, sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen und Fristen vertraut machen, um das Vorsteuervergütungsverfahren optimal zu nutzen.

 

Solltet ihr Fragen zu diesem Thema haben, dann sprecht uns gerne an :)

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer kommt

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, Handelsregisternummer…  Wer hier den Überblick verloren hat, darf sich bald auf eine neue „Nummer“ freuen: Die Wirtschaftsidentifikationsnummer.

 

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr) wird eingeführt, um eine effizientere Verwaltung zu gewährleisten. Was steckt hinter dieser Nummer, warum wurde sie eingeführt, und welche Vorteile bringt sie mit sich? In diesem Blogpost erfährst du alles über die neu eingeführte Wirtschaftsidentifikationsnummer.

 

Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer?

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr) ist eine einheitliche und dauerhaft gültige Identifikationsnummer für Unternehmen in Deutschland. Diese gilt sowohl für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften als auch für Einzelunternehmer und Freiberufler.

 

Warum wurde die Wirtschaftsidentifikationsnummer eingeführt?

Durch die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll eine Vereinfachung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden erreicht werden. Es soll eine eindeutige Zuordnung der Unternehmen über ein standardisiertes Verfahren durch das Finanzamt ermöglichen. Auch die Abwicklung von Steuerangelegenheiten soll dadurch effizienter gestaltet werden.

 

Zu den wesentlichen Zielen der Wirtschaftsidentifikationsnummer zählen:

 

  • Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge: Unternehmen müssen künftig nicht mehr verschiedene Identifikationsnummern bei unterschiedlichen Behörden angeben, sondern können alle wesentlichen Vorgänge mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer abwickeln.
  • Reduzierung der Bürokratie: Durch die Nutzung einer einheitlichen Nummer sinkt der Verwaltungsaufwand, insbesondere bei steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten.
  • Effizienzsteigerung im Datenaustausch: Der Austausch von Daten zwischen Finanzbehörden und anderen öffentlichen Stellen wird durch die Wirtschaftsidentifikationsnummer erleichtert und beschleunigt.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer ist eine klare Zuordnung und Verfolgung der wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens möglich, was sowohl den Behörden als auch den Unternehmen zugutekommt.

 

Vorteile der Wirtschaftsidentifikationsnummer für Unternehmen

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Effizienz und Sicherheit. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

 

  1. Zentrale Nummer für alle Geschäftsaktivitäten: Die Wirtschaftsidentifikationsnummer ersetzt viele andere Identifikationsnummern, wie z.B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) oder die Handelsregisternummer. Unternehmen müssen somit bei der Abwicklung von steuerlichen oder behördlichen Vorgängen nur noch eine Nummer angeben.
  2. Zeit- und Kosteneinsparungen: Da die Kommunikation mit den Behörden deutlich vereinfacht wird, reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Dies führt zu einer Zeitersparnis und reduziert gleichzeitig die Kosten für die Unternehmen.
  3. Einfache Verwaltung und Buchhaltung: Die einheitliche Nummer erleichtert nicht nur den Behörden die Arbeit, sondern auch Unternehmen und Steuerberatern. Die Buchhaltung kann effizienter gestaltet werden, da weniger Fehler durch die Verwendung verschiedener Nummern entstehen.
  4. Sicherheit und Schutz vor Missbrauch: Die Wirtschaftsidentifikationsnummer ist eindeutig und dauerhaft, was das Risiko von Missbrauch und Verwechslungen minimiert. Unternehmen sind somit besser geschützt und können ihre Geschäfte sicherer abwickeln.

 

Einführung und Beantragung der Wirtschaftsidentifikationsnummer

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird automatisch vom zuständigen Finanzamt vergeben, sodass Unternehmen keine separate Beantragung vornehmen müssen. Unternehmen, die bereits bestehen, erhalten die Wirtschaftsidentifikationsnummer im Zuge der Einführung schrittweise. Für neu gegründete Unternehmen wird die Wirtschaftsidentifikationsnummer von Anfang an Teil des Anmeldeprozesses sein, beispielsweise über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

 

Fazit

Die Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer soll ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen und digitalisierten Verwaltung sein. Sie soll nicht nur die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen, sondern soll auch erhebliche Erleichterungen bei der Abwicklung von Verwaltungsaufgaben mit sich bringen.

Für Unternehmen in Deutschland bedeutet dies in der Theorie: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz und eine zentrale Nummer, die zukünftig alle steuerlichen und behördlichen Angelegenheiten vereinfacht. 😊  Es bleibt spannend, wie sich die Wirtschaftsidentifikationsnummer in der Praxis bewähren wird, doch die Vorteile sind schon jetzt klar erkennbar.

„Reverse-Charge-Verfahren“, Was soll das denn sein?

Du hast auf einer Rechnung den Hinweis „Reverse-Charge-Verfahren“ oder „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“ gelesen aber keine Ahnung, was das für dich als Unternehmer bedeutet?

 

Dann aufgepasst: Das „Reverse-Charge-Verfahren“ ist eine Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz, bei der der Leistungsempfänger, also der Kunde, auch der Steuerschuldner ist. 

 

Anwendung findet die Sonderregelung in der Regel bei Bauleistungen oder bei Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmen, hier besonders bei Kosten von Google / Meta etc.

 

Falls du dich jetzt fragst, ob genau solche Leistungen für dich als Unternehmer eine höhere Steuerlast bedeuten, kannst du beruhigt sein – die Umsatzsteuer, die du nach §13b UStG schuldest, kannst du grundsätzlich in gleicher Höhe als Vorsteuer abziehen, wenn du umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielst. Für dich entsteht also keine höhere Steuerlast.

 

Falls du noch Fragen zum Reverse-Charge-Verfahren hast oder falls du dich jetzt fragst, ob du vielleicht sogar auf deinen Rechnungen darauf hinweisen musst, kontaktiere uns gerne.

Lieferkettengesetz - Was ist das?

Hab ich schonmal gehört, aber so richtig was damit anfangen kann ich nicht...

 

Ist auch grundsätzlich nicht dramatisch, aber trotzdem solltest du wissen, dass es dich indirekt betreffen kann. Daher haben wir für dich eine kleine Zusammenfassung erstellt:

 

Offiziell heißt das Ding „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“… nur das du es mal gehört hast 😉

 

Das Lieferkettengesetz wurde am 01.01.2023 in Deutschland eingeführt und verpflichtet Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 3.000 Mitarbeitern (ab 2024 ab einer Mitarbeiterzahl von 1.000) Menschenrechte und Umweltstandards in Ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Das Ziel ist es, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, gefährliche Arbeitsbedingungen und Umweltzerstörung zu minimieren.

 

Bei Verstößen drohen unter anderem Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

 

Überwacht wird das ganze vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ – kurz: BAFA.

 

Wahrscheinlich wirst du selber nicht die entsprechende Betriebsgröße bzw. die angegebene Mitarbeiterzahl überschreiten, aber vielleicht ist ja einer deiner Lieferanten dabei und muss dementsprechend reagieren. Es drohen im schlimmsten Fall Lieferverzögerungen oder sogar Ausfälle. Daher wäre es womöglich ratsam, sich schlau zu machen, woher deine "großen" Lieferanten ihre Ware beziehen oder zumindest dir kurz bestätigen lassen, dass sie das Lieferkettengesetz einhalten. 

 

Bei Fragen kannst du dich gerne melden :)

OSS oder IOSS? Was ist das und welches Verfahren kann mir denn jetzt helfen?

Für beide Verfahren gilt zunächst:

 

Wichtig ist, dass du Privatkunden bedienst, denn beide Verfahren gelten nur für Umsätze an Privatpersonen.

 
OSS/IOSS: JA ODER NEIN?
Die Antwort, ob du überhaupt eines der beiden Verfahren nutzen kannst/solltest, ist abhängig von der Beantwortung der Frage, ob du Warenlieferung an Privatpersonen in einem EU-Land tätigst und dabei eine EU-Ländergrenze überschreitest. 

 

Welches der beiden Verfahren ist für mich relevant?


Eigentlich ist die Unterscheidung relativ einfach:

  1. Tätigst du Warenlieferungen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land an Privatpersonen darfst du das OSS-Verfahren nutzen
  2. Tätigst du Warenlieferung aus einem Drittland (entweder ein für dich verwaltetes Lager oder dein eigentlicher Standort) direkt an Endkunden in einem EU-Land, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen das IOSS-Verfahren in Anspruch nehmen

 

Voraussetzungen für den IOSS sind insbesondere:


a.    Warenwert der Lieferung darf nicht mehr als € 150,00 betragen,
b.    Ihr müsst den Versand beauftragen und den Lieferanten bezahlen,
c.    die Ware muss tatsächlich in die EU eingeführt worden sein und beim Zoll (über euch als  Onlinehändler) angemeldet worden sein.

 

Wenn du „nur“ Großmengen aus dem Drittland (z.B. China) in Lager innerhalb der EU importierst, dann greift das IOSS-Verfahren (ins. wegen Überschreitens der €150,00 Grenze) für dich nicht


Das IOSS soll ähnlich wie das OSS-Verfahren den Unternehmer hinsichtlich Registrierungs- und Meldeaufwand entlasten, da er hiermit für alle Länder in die er Waren aus einem Drittland liefert gesammelt eine Meldung an das BZSt abgeben kann. 

 

Die Unterschiede kurz zusammengefasst:

Merkmal OSS IOSS
Land des tatsächlichen Versandstartes EU-Land Drittland
Land des Kunden EU-Land EU-Land
Grenzüberschreitung EU-Grenze Ja Ja
Art des Kunden Privatperson Privatperson
Warenwertgrenze Keine  € 150,00

 

Bei Fragen kannst du dich gerne melden 😊

OSS Verfahren – Zahlung –  Wie, wohin und bis wann?

Nachdem du dich (bzw. wir dich 😊)  mit Hilfe deiner USt- ID Nummer erfolgreich beim BZST (Bundeszentralamt für Steuern) für das OSS Verfahren registriert hast, müssen die Zahlungen der ausländischen Umsatzsteuer via Überweisung den Weg zum BZST finden. Hier wird leider nicht die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens angeboten😟

 

Was genau sich hinter dem OSS Verfahren verbirgt, erfährst du in folgendem Beitrag: OSS Verfahren – Drei kleine Buchstaben, aber große Wirkung! (sommerpartner.de)

 

Die erste Zahlung muss unter Angabe einer Referenznummer erfolgen, die wie folgt aufgebaut ist:


DE/USt-ID-Nr./Besteuerungszeitraum im Format QN.YYYY
Hier ein kleines Beispiel: DE/DE123456789/Q4.2024

 

Nach der ersten Überweisung bekommst du dann ein Kassenzeichen mitgeteilt, welches bei allen weiteren Zahlungen als Verwendungszweck anzugeben ist. Alle Zahlungen des OSS Verfahrens richtest du an folgende Bankverbindung:


               Zahlungsempfänger: Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST
               Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
               BIC: MARKDEF1590
               IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

 

Wichtig bei der Bezahlung der vierteljährlichen Erklärungen ist, dass die Zahlung bis zum Monatsende, welcher auf den Besteuerungszeitraum folgt, auf dem Bankkonto der Bundeskasse eingeht.  Heißt das 1. Quartal ist bis zum 30.04, das 2. Quartal zum 31.07 fällig, usw…

 

Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig bei der Bundeskasse eingeht, besteht die Gefahr, dass du aus dem OSS Verfahren raus fliegst und im schlimmsten Fall dich in jedem einzelnen Land in dem du Umsätze generierst, dich steuerlich registrieren und Steuererklärungen abgeben musst. Dies bedeutet für dich deutlich mehr Zeit- und Kostenaufwand, also bitte vermeiden😉

 

Die E-Rechnung kommt

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt. 

 

Vielleicht hast du bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, gilt es, rechtzeitig passende Software-Lösungen und Prozesse in deinem Unternehmen einzuführen. Dabei bietet die E-Rechnung viele Vorteile für dich. 

 

Sicherlich bedeutet die Umsetzung dieser weiteren gesetzlichen Änderung zunächst einen Mehraufwand, der in deinen Tagesablauf integriert werden muss. Um E-Rechnungen empfangen und erstellt zu können, müssen in deinem Unternehmen wahrscheinlich neue Software-Lösungen und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden. 


Zeitplan:

01.01.2025:

Der Vorrang von Papierrechnungen entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen noch Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate, wie beispielsweise eine PDF dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. 

 

01.01.2027:

Unternehmen > EUR 800.000,00 Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden. 
Unternehmen < EUR 800.000,00 Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen, wie Papier oder PDF versenden. 

 

01.01.2028: 

Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden. 

 

Was ist eine E-Rechnung? 

Eine E-Rechnung darf nicht mit einer Rechnung im PDF-Format verwechselt werden, welche z. B. per E-Mail versendet wird. Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfülle, die in der Norm EN 16931 festgelegt sind. Eine E-Rechnung liegt in einem strukturierten elektronischen Format vor. 

 

 

Lass uns die Zeit nutzen und diese Herausforderung gemeinsam angehen. Wir unterstützen dich und helfen bei der Umsetzung der Anforderungen. Komm gerne auf uns zu und lassen uns gemeinsam die Herausforderung meistern. Je schneller du die E-Rechnung einführst, desto schneller profitierst du auch von den Vorteilen. 

 

Falls wir dein Interesse geweckt haben und du noch mehr Fragen dazu hast, kannst du uns gerne zu diesem Thema kontaktieren! Wir freuen uns über deinen Anruf oder deine Nachricht :)

Dropshipping – leicht erklärt:

Keine Lust auf Lagerhaltung und Logistik - Platzt euer Lager aus allen Nähten und ihr wisst nicht mehr wohin mit den ganzen Artikel/Waren?

 

Wir haben die Lösung: DROPSHIPPING!

 

In diesem Blog-Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf dieses Geschäftsmodell.

 

Hier klären wir für euch folgende Fragen:

  1. Was ist Dropshipping?
  2. Wie funktioniert Dropshipping?
  3. Vor- und Nachchteile
  4. Fazit

 

1.   Was ist Dropshipping?

Dropshipping bietet Händlern die Möglichkeit, ohne große Investitionen in Lagerhaltung und Logistik in den Versandhandel einzusteigen, ihre Artikel zu verkaufen oder ihr Unternehmen auszuweiten. Im Prinzip ist das ganz einfach: Kundenbestellungen gehen bei einem Händler ein, werden jedoch nicht von ihm, sondern vom Hersteller oder Großhändler direkt an den Kunden versandt. Der Händler spart die Bereiche Lagerhaltung und Logistik hierdurch komplett ein.

 

2.   Wie funktioniert Dropshipping? 

1.) Kunde: Bestellt bei einem Verkäufer und erhält Ware vom Dropshipping-Anbieter. Er erfährt zu keinem Zeitpunkt, ob es über ein Dropshipping Modell handelt, da er lediglich seine Bestellung über den Shop bezieht.

2.) Verkäufer (Dropshipper): bietet seine Produkte an und „bestellt“ nach einer Kundenbestellung beim Dropshipping-Händler mit direkter Lieferung an den Kunden.

3.) Dropshipping-Anbieter: Verpackt die bestellten Produkte für den Kunden und versendet sie. Die Verpackung ist hierbei im Branding des Verkäufers / Dropshippers gehalten.

 

3.   Vor-/ & Nachteile

Dropshipping

Klassischer Versand

Vorteil

Nachteil

Vorteil

Nachteil

Geringer Investitionsbedarf

Versandkosten schwer kalkulierbar

Versandkosten stehen fest

Sortiment beschränkt

Großes Sortiment möglich

Geringe Kontrollierbarkeit

Kontrolle über Versandweg, Lieferzeit und Zustellzeit

Investitionen in Lager und Logistik erforderlich

Internationalisier-barkeit

 

 

Nur langsam skalierbar

 

4.   Fazit

Dropshipping besitzt viele Vorteile gegenüber herkömmlichen E-Commerce-Liefermethoden. Es eignet sich insbesondere für Start-Ups, da Produkte erst nach Bestellung vom Lieferanten gekauft werden und damit das Business gut skalierbar ist.

 

Falls wir dein Interesse geweckt haben und du noch mehr Fragen dazu hast, kannst du uns gerne zu diesem Thema kontaktieren! Wir freuen uns über deinen Anruf oder deine Nachricht :)

Wichtige steuerliche Fristen für dich als E-Commerce Unternehmer

Du bist im Bereich des E-Commerce als Unternehmer tätig? Dann hast du oftmals mehr steuerliche Fristen zu beachten als der "normale" Unternehmer.

Falls du dich jetzt fragst, was damit gemeint sein könnte, beantworten wir dir im nachfolgenden Blog-Post.

  1. Umsatzsteuer-Voranmeldung
    1. Abgabezeitraum: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich immer monatlich zum 10. des Folgemonats fällig. Sollte deine gesamte Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr unter dem Wert von € 7.500,00 liegen, dann musst du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung nur quartalsweise übermitteln. Eine jährliche Abgabe der Umsatzsteuer ist bei einer Umsatzsteuer-Zahllast von unter € 1.000,00 im Vorjahr verpflichtend.
    2. Dauerfristverlängerung: Du kannst eine sog. Sondervorauszahlung / Dauerfristverlängerung beantragen. Diese beträgt 1/11 der im Vorjahr geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und wird am Ende des Jahres wieder verrechnet, sodass für dich grundsätzlich keine Mehrkosten entstehen. Durch die Dauerfristverlängerung hast du die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung erst einen Monat später zu übermitteln - der große Vorteil ist der reduzierte Stress bei der Bereitstellung der Buchhaltungsunterlagen an deinen Steuerberater.
    3. Diese Meldung muss grundsätzlich jeder Unternehmer abgeben. Bist du Kleinunternehmer oder erzielst umsatzsteuerbefreite Erlöse, musst du dies nicht tun.
    4. Hier gibt es schon 2 Besonderheiten: Den Abgabezeitraum und die Dauerfristverlängerung
  2. Zusammenfassende Meldung (ZM)
    1. Die Zusammenfassende Meldung müssen alle Unternehmer abgeben, welche innergemeinschaftliche Lieferung oder sonstige Leistungen an B2B-Kunden innerhalb der EU erbringen. Je nach Umsatz muss die ZM monatlich oder quartalsweise abgegeben werden. Die ZM muss grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums beim Finanzamt abgeben werden. Anders als bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung entsteht hier aber keine Zahllast - die Übermittlung dient lediglich zum Datenabgleich zwischen den Mitgliedstaaten.
  3. Meldung zum One-Stop-Shop Verfahren (OSS-Verfahren)
    1. Wer dazu verpflichtet ist, die Meldung zum sogenannten OSS-Verfahren abzugeben, kannst du in einem anderen Beitrag nachlesen. OSS Verfahren – Drei kleine Buchstaben, aber große Wirkung!
    2. Die Meldung zum One-Stop-Shop Verfahren ist quartalsweise immer zum letzten Tag des Kalendermonats beim Bundezentralamt für Steuern abzugeben, welcher dem Meldezeitraum folgt. Auch die Zahlung muss bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein!
  4. Weitere Steuern
    1. Je nach Unternehmensform und Größe des Unternehmens musst du außerdem folgende Steuern entrichten:
      1. Einkommensteuer: Fällt bei Personengesellschaften (GbR / OHG) und Einzelunternehmen an. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen sind fällig am 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.
      2. Körperschaftsteuer: Fällt bei Kapitalgesellschaften (GmbH / UG) an, auch hier sind die vierteljährlichen Vorauszahlungen jeweils am 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. fällig.
      3. Gewerbesteuer: Übersteigt der Gewerbeertrag den Wert von € 24.500,00, ist man zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Die quartalsweisen Vorauszahlungen sind fällig zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines Jahres.


Falls du noch Fragen zu den steuerlichen Fristen für dich als E-Commerce Unternehmer hast zögere nicht, uns zu kontaktieren!

 

Du schaust wie Freddie, wenn es um die Frage geht, ob du im (EU- ) Ausland umsatzsteuerpflichtig bist?

Viele von euch könnten bereits seit längerer Zeit im Ausland umsatzsteuerpflichtig geworden sein. Denn, ab einer bestimmten Umsatzgrenze an Privatkunden im EU-Ausland oder anderen Faktoren, werdet ihr automatisch im jeweiligen Empfängerland umsatzsteuerpflichtig.


Hier erfahrt ihr,

  1. wann Ihr im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig werdet,
  2. was ihr machen müsst, wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr die jeweiligen Grenzen überschritten habt,
  3. was ihr tun müsst, wenn ihr euch sicher seid, dass ihr im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig geworden sein,
  4. wie euch das OSS-Verfahren bei den Meldungen je Land helfen kann.


Wann seid/werdet ihr im EU-Ausland steuerpflichtig?

Im EU-Ausland werdet ihr insbesondere umsatzsteuerpflichtig, wenn

  1. ihr ausländische Lager nutzt (beachte auch Amazon PAN-EU)
  2. ihr mehr als € 10.000,00 Umsatz an Privatkunden im gesamten EU-Ausland pro Jahr habt. (Nein, nicht pro Land! Insgesamt in allen Ländern zusammen!)


Was ihr machen müsst, wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr die jeweiligen Grenzen überschritten habt.

Uns kontaktieren! 😊 Wir helfen euch gerne dabei nachzuvollziehen, ob Ihr die Grenzen überschritten habt und besprechen die nächsten notwendigen Schritte!


Was müsst ihr tun, wenn ihr euch sicher seid, dass ihr im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig geworden sein?

Uns sofort kontaktieren! Nein, Spaß bei Seite. Hier solltet ihr euch auf jeden Fall (besseren) steuerlichen Rat suchen 😊 Unsere Kontaktdaten findet ihr hier.


Wie kann euch das One-Stop-Shop-Verfahren hier helfen?

Das erfahrt ihr in unserem anderen Beitrag. (LINK)

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