Du hast Aufwendungen bzw. Betriebsausgaben die im (EU)-Ausland angefallen sind und fragst dich, wie du die darin ausgewiesene Vorsteuer zurück erhältst? Das Vorsteuervergütungsverfahren könnte deine Lösung sein.
Das Vorsteuervergütungsverfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer zurückerstatten zu lassen. Gerade für Unternehmen, die auch international tätig sind, ist diese eine wesentliche Erleichterung. Aber wie funktioniert das Vorsteuervergütungsverfahren genau? Gibt es hierbei Fristen zu beachten?
In diesem Blogartikel erklären wir dir die wichtigsten Punkte zum Vorsteuervergütungsverfahren.
Was ist das Vorsteuervergütungsverfahren?
Das Vorsteuervergütungsverfahren ist für Unternehmen gedacht, die in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder in bestimmten Drittstaaten keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erzielen, die dort gezahlte Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben zurückzufordern. Das betrifft beispielsweise Reisekosten, Kfz-Kosten, Bewirtungskosten oder andere geschäftliche Aufwendungen, die im Ausland anfallen.
Es gibt zwei Arten des Vorsteuervergütungsverfahrens:
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Innerhalb der Europäischen Union: Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Mehrwertsteuer gezahlt haben, können diese über das elektronische Vorsteuervergütungsverfahren zurückfordern.
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In Drittländern: In Ländern außerhalb der EU funktioniert die Vorsteuervergütung nur, wenn ein entsprechendes bilaterales Abkommen zwischen dem Land und dem Herkunftsland des Unternehmens besteht.
Welche Fristen gelten?
Die Fristen sind ein wichtiger Punkt bei der Antragstellung im Vorsteuervergütungsverfahren. Die Regel ist:
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Der Antrag muss bis spätestens zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden. Für Ausgaben, die im Jahr 2023 im Ausland getätigt wurden, hätte der Antrag auf Vorsteuervergütung bis zum 30. September 2024 gestellt werden müssen.
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Je nach Land können weitere Besonderheiten hinzukommen.
Wie funktioniert das Vorsteuervergütungsverfahren?
Die Rückforderung der Vorsteuer erfolgt in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Verfahren läuft elektronisch ab. Hier sind die wichtigsten Schritte:
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Antragstellung: Der Antrag auf Vorsteuervergütung muss im Heimatland des Unternehmens über das dortige elektronische Portal eingereicht werden. Die Unterlagen werden dann an die Steuerbehörde des jeweiligen Landes weitergeleitet, in dem die Ausgaben getätigt wurden.
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Erforderliche Unterlagen: Dem Antrag sind in der Regel die Originalrechnungen beizufügen, die die gezahlte Mehrwertsteuer belegen. Viele Länder verlangen auch detaillierte Angaben zu den getätigten Ausgaben.
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Bearbeitungszeit: Nach Einreichung des Antrags hat die ausländische Behörde bis zu sechs Monate Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. In der Regel dauert es jedoch weniger lang, bis die Entscheidung und ggf. die Erstattung erfolgt.
Fazit
Das Vorsteuervergütungsverfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, im Ausland gezahlte Vorsteuer zurückzufordern. Trotz der Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung und standardisierter Abläufe bleibt das Verfahren jedoch kompliziert, insbesondere, wenn Ausgaben in verschiedenen Ländern angefallen sind.
Unternehmen und Unternehmer, die regelmäßig international tätig sind, sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen und Fristen vertraut machen, um das Vorsteuervergütungsverfahren optimal zu nutzen.
Solltet ihr Fragen zu diesem Thema haben, dann sprecht uns gerne an :)