Amazon hat zum 01. August 2024 bedeutende Änderungen bei den Gebühren für Verkäufer eingeführt. Diese Neuerungen betreffen u.a. Amazon FBA als auch andere Services und haben Auswirkungen auf den Ertrag von Verkäufern. In diesem Blogpost geben wir dir einen Blick auf die neuen Abrechnungsmodalitäten.
Die wichtigsten Änderungen bei den Gebühren im Überblick:
- Erhöhung der Gebühren für Amazon FBA:
- Seit dem 01.August 2024 steigen die Amazon FBA-Gebühren für Artikel, die über Amazon-FBA verschickt werden, um durchschnittlich 5%. Laut Amazon ist dies auf erhöhte Lagerkosten zurückzuführen.
- Für Verkäufer, die Produkte wie Möbel oder Großgeräte über Amazon vertreiben und deren Gewicht über 10 kg liegt, können die Gebühren sogar um bis 10% steigen.
- Lagergebühren und Nutzung von Lagerraum:
- Die Gebühren für die Lagerung von Produkten in Amazons Lagern steigen ebenfalls. Besonders in der Hochphase, wie die Weihnachtssaison, können Anbieter mit einer Erhöhung von bis zu 15% rechnen.
- Sollte der Verkäufer Ladenhüter haben, die in den Lägern von Amazon liegen, sollen diese künftig auch stärker für die Nutzung von Lagerraum belastet werden. Dadurch sollen Lagerbestände effizienter zu handeln sein.
- Neue Gebühren für Retouren:
- Seit August 2024 hat Amazon eine neue Gebühr für Retouren erhoben, die nicht aufgrund von Defekten oder Falschlieferungen erfolgen. Gerade in Kategorien wie Mode und Elektronik, wo Rücksendungen häufiger vorkommen, soll das Rückgabeverhalten zurückgehen.
Auswirkungen auf Verkäufer
Grundsätzlich wird die Erhöhung der Gebühren die Margen bzw. Eträge der Verkäufer reduzieren. Besonders kleinere Amazon-Verkäufer, die auf FBA angewiesen sind, um die Logistik abzuwickeln und so schon mit hohen Kosten zu kämpfen haben, könnten unter den steigenden Gebühren leiden. Es wird erwartet, dass Preise für Produkte entsprechend erhöht werden.
Auswirkungen auf die laufende Buchhaltung
Bisher war der klassische Weg, dass die Amazon Gebühren über die Niederlassung in Luxemburg von Amazon abgerechnet wurden. Dabei kam das sog. Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG zur Anwendung. Seit dem 01. August 2024 erfolgt die Abrechnung der Amazon-Gebühren aber grundsätzlich über lokale Niederlassungen in den jeweiligen Ländern. Konkret bedeutet das, dass die Abrechnung für deutsche Amazon-Verkäufer künftig nicht mehr mit dem Hinweis nach § 13b UStG versehen sind, sondern deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Die Gebühren werden um den Anteil der Vorsteuer erhöht. Die Vorsteuer kann sich der Unternehmer aber dann im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung abziehen.
Fazit
Die Umstellung auf die neuen Amazon-Gebühren ab August 2024 stellt Verkäufer vor neue Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf den gesamten Markt auswirken werden.
Durch Abrechnungen über lokale Niederlassungen kommt das Reverse-Charge-Verfahren nicht mehr zur Anwendung. Du als Amazon-Händler solltest du vorbereitet sein und kannst dich bei Fragen gerne an uns wenden.