Für beide Verfahren gilt zunächst:
Wichtig ist, dass du Privatkunden bedienst, denn beide Verfahren gelten nur für Umsätze an Privatpersonen.
OSS/IOSS: JA ODER NEIN?
Die Antwort, ob du überhaupt eines der beiden Verfahren nutzen kannst/solltest, ist abhängig von der Beantwortung der Frage, ob du Warenlieferung an Privatpersonen in einem EU-Land tätigst und dabei eine EU-Ländergrenze überschreitest.
Welches der beiden Verfahren ist für mich relevant?
Eigentlich ist die Unterscheidung relativ einfach:
- Tätigst du Warenlieferungen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land an Privatpersonen darfst du das OSS-Verfahren nutzen.
- Tätigst du Warenlieferung aus einem Drittland (entweder ein für dich verwaltetes Lager oder dein eigentlicher Standort) direkt an Endkunden in einem EU-Land, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen das IOSS-Verfahren in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für den IOSS sind insbesondere:
a. Warenwert der Lieferung darf nicht mehr als € 150,00 betragen,
b. Ihr müsst den Versand beauftragen und den Lieferanten bezahlen,
c. die Ware muss tatsächlich in die EU eingeführt worden sein und beim Zoll (über euch als Onlinehändler) angemeldet worden sein.
Wenn du „nur“ Großmengen aus dem Drittland (z.B. China) in Lager innerhalb der EU importierst, dann greift das IOSS-Verfahren (ins. wegen Überschreitens der €150,00 Grenze) für dich nicht.
Das IOSS soll ähnlich wie das OSS-Verfahren den Unternehmer hinsichtlich Registrierungs- und Meldeaufwand entlasten, da er hiermit für alle Länder in die er Waren aus einem Drittland liefert gesammelt eine Meldung an das BZSt abgeben kann.
Die Unterschiede kurz zusammengefasst:
Merkmal | OSS | IOSS |
Land des tatsächlichen Versandstartes | EU-Land | Drittland |
Land des Kunden | EU-Land | EU-Land |
Grenzüberschreitung EU-Grenze | Ja | Ja |
Art des Kunden | Privatperson | Privatperson |
Warenwertgrenze | Keine | € 150,00 |
Bei Fragen kannst du dich gerne melden 😊