OSS Verfahren – Zahlung –  Wie, wohin und bis wann?

OSS Verfahren – Zahlung –  Wie, wohin und bis wann?

Nachdem du dich (bzw. wir dich 😊)  mit Hilfe deiner USt- ID Nummer erfolgreich beim BZST (Bundeszentralamt für Steuern) für das OSS Verfahren registriert hast, müssen die Zahlungen der ausländischen Umsatzsteuer via Überweisung den Weg zum BZST finden. Hier wird leider nicht die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens angeboten😟

 

Was genau sich hinter dem OSS Verfahren verbirgt, erfährst du in folgendem Beitrag: OSS Verfahren – Drei kleine Buchstaben, aber große Wirkung! (sommerpartner.de)

 

Die erste Zahlung muss unter Angabe einer Referenznummer erfolgen, die wie folgt aufgebaut ist:


DE/USt-ID-Nr./Besteuerungszeitraum im Format QN.YYYY
Hier ein kleines Beispiel: DE/DE123456789/Q4.2024

 

Nach der ersten Überweisung bekommst du dann ein Kassenzeichen mitgeteilt, welches bei allen weiteren Zahlungen als Verwendungszweck anzugeben ist. Alle Zahlungen des OSS Verfahrens richtest du an folgende Bankverbindung:


               Zahlungsempfänger: Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST
               Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
               BIC: MARKDEF1590
               IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

 

Wichtig bei der Bezahlung der vierteljährlichen Erklärungen ist, dass die Zahlung bis zum Monatsende, welcher auf den Besteuerungszeitraum folgt, auf dem Bankkonto der Bundeskasse eingeht.  Heißt das 1. Quartal ist bis zum 30.04, das 2. Quartal zum 31.07 fällig, usw…

 

Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig bei der Bundeskasse eingeht, besteht die Gefahr, dass du aus dem OSS Verfahren raus fliegst und im schlimmsten Fall dich in jedem einzelnen Land in dem du Umsätze generierst, dich steuerlich registrieren und Steuererklärungen abgeben musst. Dies bedeutet für dich deutlich mehr Zeit- und Kostenaufwand, also bitte vermeiden😉

 

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