Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 tritt das neue Jahressteuergesetz in Kraft 📅. Dieses bringt zahlreiche Änderungen für Steuerpflichtige mit sich – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. 🚶♂️🏢
Die Reform zielt darauf ab, steuerliche Prozesse zu vereinfachen, soziale Entlastungen zu schaffen, umweltfreundliches Handeln zu fördern und die Steuerpraxis innerhalb der EU zu harmonisieren. 🌍📑 In diesem Blogbeitrag erfährst du die wichtigsten Neuerungen und ob sie auch dich betreffen.
Warum gibt es das Jahressteuergesetz? 🤔
Das Jahressteuergesetz 2025 verfolgt mehrere zentrale Ziele:
- Digitalisierung und Bürokratieabbau 🖥️📉: Steuerliche Prozesse sollen vereinfacht und optimiert werden, um den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu reduzieren.
- Soziale Entlastung ❤️🩹💰: Familien mit niedrigen Einkommen sollen steuerlich entlastet werden, um soziale Gerechtigkeit zu fördern.
- Umweltfreundliches Handeln fördern 🌱🔋: Unternehmen sollen durch steuerliche Anreize dazu motiviert werden, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
- Harmonisierung der EU-Steuergesetzgebung 🇪🇺🤝: Anpassungen werden vorgenommen, um steuerliche Vorgänge mit europäischen Richtlinien in Einklang zu bringen.
Änderungen für Privatpersonen 👨👩👧👦
Für Bürgerinnen und Bürger bringt das Jahressteuergesetz 2025 viele Vorteile:
- Erhöhung des Grundfreibetrages 📈: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro, sodass Einkommen bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben.
- Erhöhung des Kinderfreibetrages 👶: Der Freibetrag pro Elternteil wird auf 3.336 Euro angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung (1.464 Euro) ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 4.800 Euro pro Elternteil bzw. 9.600 Euro pro Kind.
- Erhöhung des Kindergeldes 💵👨👩👧: Ab 2025 wird das Kindergeld auf 255 Euro pro Monat und Kind erhöht.
- Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag 💡: Die Freigrenze steigt auf 39.900 Euro, was insbesondere mittlere Einkommen entlastet.
- Verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit für Kinderbetreuung 🏫: 80 % der Kosten für die Kinderbetreuung können bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden.
- Förderung von Photovoltaikanlagen ☀️🔌: Die Steuerbefreiung wird auf Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt pro Wohn- oder Gebäudeeinheit ausgeweitet – für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 installiert werden.
- Erhöhung des Erbfallkosten-Pauschbetrages ⚖️: Die Pauschale wird auf 15.000 Euro angehoben.
Änderungen für Unternehmen 📊
Auch für die Wirtschaft bringt das Jahressteuergesetz 2025 einige Anpassungen:
- E-Rechnungspflicht 📧: Ab dem 01. Januar 2025 müssen alle Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen verschickt werden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2027.
- Kleinunternehmerregelung für ausländische Unternehmen 🌍: Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland können künftig ebenfalls die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dafür wird ein neues Meldeverfahren eingeführt.
- Verkürzte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege 📁: Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von bisher zehn auf acht Jahre verkürzt.
Fazit: Wer ist betroffen? 🔎
Das Jahressteuergesetz 2025 betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Besonders Familien mit Kindern und kleinere Unternehmen profitieren von den steuerlichen Entlastungen und Vereinfachungen. Wer eine Photovoltaikanlage plant, kann von den neuen Steuerfreibeträgen Gebrauch machen. Für Unternehmen sind vor allem die E-Rechnungspflicht und die Anpassungen bei der Kleinunternehmerregelung relevant.
📌 Unser Tipp: Beschäftige dich rechtzeitig mit deinen Steuerangelegenheiten und prüfe, wie du von den Änderungen profitieren kannst. Es lohnt sich, frühzeitig aktiv zu werden, um die steuerlichen Vorteile optimal auszunutzen.
Hast du noch Fragen dazu? Schreib uns gerne eine E-Mail an: